Gestaltende Rechtsberatung

Die Gestaltung von Verträgen unterliegt dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, für den jedoch auch bestimmte Grenzen gelten. Bevor Sie einen Vertrag verhandeln und unterzeichnen, sollten Sie genau wissen, welche Rechte und Pflichten sich daraus für Sie – aber auch für Ihren Vertragspartner – ergeben und dass der Vertrag auch rechtlich durchsetzbar ist.

… DURCH UNSERE BERATUNG

Wir unterstützen Sie dabei, Vertragssicherheit zu erlangen. Unabhängig vom jeweiligen Rechtsgebiet und den damit verbundenen spezialgesetzlichen Regelungen

  • helfen wir Ihnen bei der Vertragsvorbereitung,
  • unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung,
  • beraten Sie bei der Gestaltung von Einzelfallregelungen,
  • empfehlen Ihnen angemessene Vertragsmuster für Standardvereinbarungen,
  • helfen Ihnen bei der Auslegung von Verträgen,
  • überprüfen Vertragsangebote von potentiellen Vertragspartnern,
  • beraten Sie zu Fragen der Vertragskontrolle,
  • setzen Ihre Ansprüche aus Verträgen durch.

Wir finden Lösungen für Ihre konkrete Themenstellung, vor allem für:

  • Kauf-, Dienst-, Werk- und Mietrechtsfragen,
  • Familien- und Erbrechtsfragen, wie z.B. bei Eheverträge, Testamente und Erbverträge,
  • Gestaltung und Durchsetzung von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen,
  • Fragen zum individuellen und kollektiven Arbeitsrecht.

Wir vertreten Sie in allen diesen Fragen auch gerne gerichtlich und außergerichtlich.

Unsere Kompetenzen ergänzen dabei diejenigen insbesondere steuerlichen Beratungsleistungen, die wir Ihnen im Verbund mit der Treuhand- und Revisions- Aktiengesellschaft Niederrhein Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft anbieten.

Weitere Detailinformationen finden Sie auf der Website der Treuhand Niederrhein.